In der GR-Sitzung am 26.06.2024 haben die Gemeinderäte Erika Aulenbach und Reinhard Pohl – Gemeinderäte der BVO – zugestimmt, dass die Verwaltung Klage gegen die Errichtung von Windrädern im Wasserschutzgebiet im Höhenkirchner Forst einreicht.
DENN:
– Die Gemeinde Ottobrunn hätte als Träger der Wasserversorgung zu der Maßnahme gehört werden müssen, was nicht geschah.
– Die geplanten Windräder könnten nach unserer Überzeugung, der Überzeugung des Wasserversorgungsbetriebs Ottobrunn und der beauftragten Anwaltskanzlei auch außerhalb der Zone II und III A des Wasserschutzgebiets errichtet werden.
– Aufgrund der Personalunion des Gutachters und gleichwohl Geschäftsführers der Bürgerwind Höhenkirchner Forst GmbH & Co. KG besteht ein anzunehmender Interessenskonflikt bezüglich der Notwendigkeit der ausgewiesenen Standorte.
– Die Anwendung der Regelungen der Musterwasserschutzverordnung des Bay. LfU wird eingefordert (keine Windkraftanlagen in den Schutzzonen II und III A).
Erika Aulenbach
und Reinhard Pohl
Gemeinderäte der BVO