BVO-Info zur Gemeinderatssitzung vom 26.6.2024 – Windräder im Wasserschutzgebiet

In der GR-Sitzung am 26.06.2024 haben die Gemeinderäte Erika Aulenbach und Reinhard Pohl – Gemeinderäte der BVO – zugestimmt, dass die Verwaltung Klage gegen die Errichtung von Windrädern im Wasserschutzgebiet im Höhenkirchner Forst einreicht.

DENN:

– Die Gemeinde Ottobrunn hätte als Träger der Wasserversorgung zu der Maßnahme gehört werden müssen, was nicht geschah.

– Die geplanten Windräder könnten nach unserer Überzeugung, der Überzeugung des Wasserversorgungsbetriebs Ottobrunn und der beauftragten Anwaltskanzlei auch außerhalb der Zone II und III A des Wasserschutzgebiets errichtet werden.

– Aufgrund der Personalunion des Gutachters und gleichwohl Geschäftsführers der Bürgerwind Höhenkirchner Forst GmbH & Co. KG besteht ein anzunehmender Interessenskonflikt bezüglich der Notwendigkeit der ausgewiesenen Standorte.

– Die Anwendung der Regelungen der Musterwasserschutzverordnung des Bay. LfU wird eingefordert (keine Windkraftanlagen in den Schutzzonen II und III A).

Erika Aulenbach
und Reinhard Pohl

Gemeinderäte der BVO